Die Bodenluftprobenahme erfolgt im wesentlichen nach den Bestimmungen der VDI-Vorschriften (VDI-Richtlinie 3865). Die Probenahme kann mit dem einphasigen sowie dem zweiphasigen Verfahren durchgeführt werden. Die Luft wird je nach Vorgehensweise auf Aktivkohle adsorbiert oder in Gasmaus oder Airbag gespeichert.